Inklusion

Im inklusiven Unterricht werden Kinder und Jugendliche mit und ohne Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an der allgemeinen Schule gefördert.

  • lernzielgleich
  • Keine Form der Beeinträchtigung ist ausgeschlossen.
  • Differenzierte und individualisierte Lernangebote.
  • Erwerb eines Abschlusses der jeweiligen Schulform

 

Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können in der Grundschule und in der Sekundarstufe lernzielgleich (nach dem Lehrplan der allgemeinen Schule) oder lernzieldifferent (nach dem Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder den Richtlinien der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) unterrichtet werden. Keine Form der Beeinträchtigung oder Behinderung ist ausgeschlossen.

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Vorbeugende Maßnahme

Wir fördern Schüler in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung sowie ihrer beruflichen Laufbahn, begleiten und fördern Lehrkräfte und Bezugspersonen bei Fragen rund um die Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Bezugsschulen / Einsatzgebiet

Wenn erkennabr ist, dass die Fördermöglichkeiten der Regelschule und des BFZ langfristig nicht ausreichen werden können wir Schüler im Einzugsgebiet unterstützen.

Unser BFZ Beratungs- und Förderzentrum

Das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) koordinieren die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen in Kooperation mit Förderschulen und außerschulischen Institutionen.